(Fundstelle: BGBl. I 2000, 1537 - 1545;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Teil AListe 1Zugelassene Sorbate, Benzoate und p-HydroxybenzoateE-NummerZusatzstoffAbkürzung123E 200SorbinsäureSsE 202KaliumsorbatE 203CalciumsorbatE 210BenzoesäureBsE 211NatriumbenzoatE 212KaliumbenzoatE 213CalciumbenzoatE 214Ethyl-p-hydroxybenzoatPHBE 215Natriumethyl-p-hydroxybenzoatE 218Methyl-p-hydroxybenzoatE 219Natriummethyl-p-hydroxybenzoatListe 2ZulassungenLebensmittelHöchstmenge (mg/kg bzw. mg/l), berechnet als freie SäureSsBsPHBSs + BsSs + PHBSs + Bs + PHB1234567Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke (ausgenommen Getränke auf Milchbasis)300150 250 Ss + 150 Bs Teekonzentrate; Früchte- oder Kräuterteekonzentrate (Flüssigkeit) 600 Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung 2 000 Obst-/Fruchtwein (auch alkoholfrei); Made wine200 Sod...saft oder Sodet...saft500200 Alkoholfreies Bier im Fass 200 Met200 Spirituosen mit weniger als 15 Vol.-% Alkohol200200 400 Füllungen von Ravioli und ähnlichen Erzeugnissen1 000 Zuckerarme Konfitüren, Gelees, Marmeladen sowie ähnliche Erzeugnisse mit reduziertem Brennwert oder zuckerfrei und andere Aufstriche auf Früchtebasis; Mermeladas 500 1 000 Kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und Gemüse 1 000 Trockenfrüchte1 000 Frugtgrod oder Rote Grütze1 000500 Früchte- oder Gemüsezubereitungen, einschließlich Saucen auf Früchtebasis (ausgenommen Konserven von Mark, Mousse, Kompott, Salaten und ähnlichen Erzeugnissen)1 000 Gemüse in Essig, Lake oder Öl (ausgenommen Oliven) 2 000 Kartoffelteig oder vorgebackene Kartoffeln, geschnitten2 000 Gnocchi1 000 Polenta200 Oliven oder Zubereitungen auf Olivenbasis1 000500 1 000 Geleeüberzug von gekochten, gepökelten oder getrockneten Fleischerzeugnissen; Pasteten 1 000 Oberflächenbehandlung von getrockneten Fleischerzeugnissen qsTeilweise haltbar gemachte Fischerzeugnisse, einschließlich Fischrogenerzeugnisse 2 000 Gesalzener, getrockneter Fisch 200 Crangon crangon und Crangon vulgaris, gekocht 6 000 Abgepackter und geschnittener Käse1 000 Nicht reifender Käse1 000 Schmelzkäse2 000 Schichtkäse und Käse mit beigegebenen Lebensmitteln1 000 Nicht hitzebehandelte Dessertspeisen auf Milchbasis 300 Dickgelegte Milch1 000 Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei) 5 000 Eiprodukte, getrocknet, konzentriert, gefroren oder tiefgefroren1 000 Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot2 000 Vorgebackene und abgepackte Backwaren und brennwertvermindertes Brot für den Einzelhandel2 000 Feine Backwaren mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,652 000 Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis sowie überzogene Nüsse 1 000 (davon 300 PHB max.) Rührteig; Panaden2 000 Süßwaren (außer Schokolade) 1 500 (davon 300 PHB max.)Kaugummi 1 500 Überzüge, Toppings (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke und Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse)1 000 Fettemulsionen (ausgenommen Butter) mit einem Fettgehalt von 60% oder mehr1 000 Fettemulsionen mit einem Fettgehalt von weniger als 60%2 000 Emulgierte Saucen mit einem Fettgehalt von 60% oder mehr1 000500 1 000 Emulgierte Saucen mit mit einem Fettgehalt von weniger als 60%2 0001 000 2 000 Nicht emulgierte Saucen 1 000 Feinkostsalate 1 500 Senf 1 000 Würzmittel 1 000 Flüssige Suppen und Brühen (außer in Dosen) 500 Aspik1 000500 Diätische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke; Diätnahrung, die als Mahlzeit oder Tagesration für Übergewichtige bestimmt ist 1 500 Flüssige Tafelsüßen mit einem Wassergehalt von mehr als 75 vom Hundert500 Pektinlösungen zur Behandlung von Trockenobst einschließlich Weinbeeren10 000 Flüssige Enzymzubereitungen: Lab und Labaustauscher12 00012 00010 000 andere Enzyme5 0005 0005 000 ...Mehu und Makeutettu ...Mehu500200 Fleisch-, Fisch-, Krebstier- und Kopffüßeranaloge und Käse auf der Grundlage von Eiweiß2 000 Dulce de membrillo 1 000 Marmelada 1 500 Ostkaka2 000 Pasha1 000 Semmelknödelteig2 000 Käse und Käseanaloge (nur Oberflächenbehandlung)qs Gekochte rote Rüben 2 000 Häute auf Kollagenbasis mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,6qs Eiermalfarbe 4 0004 0005 000 Krebstiere und Weichtiere, gekocht1 0002 000Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form2 000Aromen 1 500 Fischerzeugnis-Imitate auf Algenbasis1 000500Bier im Fass, das mehr als 0,5 % vergärbaren Zucker und/oder Fruchtsäfte oder Fruchtsaftkonzentrate enthält200200400Ungeschälte frische Zitrusfrüchte (nur Oberflächenbehandlung)20Nahrungsergänzungsmittel in trockener Form, die Zubereitungen von Vitamin A oder von Kombinationen aus Vitamin A und D enthalten1 000 im verzehrfertigen ErzeugnisTeil BListe 1Zugelassene(s) Schwefeldioxid und SulfiteE-NummerZusatzstoff12E 220SchwefeldioxidE 221NatriumsulfidE 222NatriumhydrogensulfitE 223NatriummetabisulfitE 224KaliummetabisulfitE 226CalciumsulfitE 227CalciumbisulfitE 228KaliumbisulfitListe 2ZulassungenLebensmittelHöchstmenge (mg/kg bzw. mg/l), berechnet als SO212Burger meat mit einem Gemüse- und/oder Getreideanteil von mindestens 4%450Breakfast sausages450Longaniza fresca und Butifarra fresca450Getrocknete und gesalzene Dorschfische (Gadidae)200Krebstiere und Kopffüßer;in den essbaren Teilen– frisch, gefroren und tiefgefroren150– Krebstiere der Familien Penaeidae, Solenoceridae, Aristaeidae:– weniger als 80 Einheiten150– zwischen 80 und 120 Einheiten200– mehr als 120 Einheiten300Krebstiere und Kopffüßer:– gekocht50– gekochte Krebstiere der Familien Penaeidae, Solenoceridae, Aristaeidae:– weniger als 80 Einheiten135– zwischen 80 und 120 Einheiten180– mehr als 120 Einheiten270Hartkekse50Stärke50Sago30Graupen30Kartoffeltrockenerzeugnisse400Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis50Geschälte Kartoffeln50Verarbeitete (einschließlich gefrorene oder tiefgefrorene) Kartoffeln100Kartoffelteig100Weiße Gemüsesorten, getrocknet400Weiße Gemüsesorten, verarbeitet (einschließlich gefrorene oder tiefgefrorene weiße Gemüsesorten)50Getrockneter Ingwer150Getrocknete Tomaten200Meerrettichzubereitung800Pulpe von Speisezwiebeln, Knoblauch und Schalotten300Gemüse und Obst in Essig, Öl oder Lake (ausgenommen Oliven und gelbe Paprika in Lake)100Gelbe Paprika in Lake500Verarbeitete Pilze (einschließlich gefrorene Pilze)50Trockenpilze100Trockenfrüchte -Aprikosen, Pfirsiche, Trauben, Pflaumen oder Feigen2 000-Bananen1 000-Äpfel oder Birnen600-Andere (einschließlich Nüsse mit Schale)500Getrocknete Kokosnüsse50Obst, Gemüse, Angelikawurzel und Zitrusschalen, kandiert, kristallisiert oder glasiert100Konfitüren, Gelees und Marmeladen (ausgenommen Konfitüre extra oder Gelee extra) oder ähnliche Fruchtaufstriche, einschließlich brennwertverminderte Erzeugnisse50Jams, jellies und marmelades aus geschwefelten Früchten100Pastetenfüllungen auf Früchtebasis100Würzmittel auf Zitrussaftbasis200Traubensaftkonzentrat zur Selbstherstellung von Wein2 000Mostarda di frutta100Obstgeliersaft und flüssiges Pektin zur Abgabe an den Verbraucher im Sinne des § 2 Nr. 5 Halbsatz 1800Weiße Herzkirschen, rehydratisierte Trockenfrüchte und Litschis in Gläsern100Zitronenscheiben in Gläsern250Zuckerarten im Sinne der Zuckerartenverordnung (ausgenommen Glukosesirup), auch getrocknet10Glukosesirup, auch getrocknet20Speisesirup oder Melasse70Andere Zuckerarten40Überzüge (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke oder Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse)40Orangen-, Grapefruit-, Apfel- und Ananassaft für die Abgabe aus Großbehältern in der Gastronomie und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung50Limonen- oder Zitronensaft350Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften mit mindestens 2,5% Gerste (barley water)350Andere Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften oder zerkleinerten Früchten; capile groselha250Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, die Fruchtsaft enthalten20 (nur als Gehalt aus dem Konzentrat)Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke mit mindestens 235 g/l Glukosesirup50Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung70Süßwaren auf Glukosesirupbasis50 (nur als Gehalt aus dem Glukosesirup)Bier20Bier mit Nachgärung im Fass50Alkoholfreier Wein200Made wine260Obst-/Fruchtwein, Obst-/Fruchtschaumwein (jeweils einschließlich alkoholfreie Erzeugnisse)200Met200Gärungsessig170Senf, außer Dijon-Senf250Dijon-Senf500Gelatine50Fleisch-, Fisch- oder Krebstieranaloge auf Proteinbasis200Marinierte Nüsse50Zuckermais, vakuumverpackt100Destillierte alkoholische Getränke mit ganzen Birnen50Salsicha fresca450Tafeltrauben10Frische Litschis10 (in den essbaren Teilen)Heidelbeeren (nur Vaccinium corymbosum)10Zimt (nur Cinnamomum ceylanicum)150Teil C Andere KonservierungsstoffeListe 1Nitrite und NitrateE-NummerBezeichnungLebensmittelVerwendete Höchstmenge (berechnet als NaNO2) mg/kgHöchstmenge (§ 2 Nr. 2) (berechnet als NaNO2) mg/kgE 249KaliumnitritFleischerzeugnisse150E 250NatriumnitritSterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo> 3,00)100Traditionelle nassgepökelte Fleisch- erzeugnisse (1):Wiltshire bacon(1.1);Entremeada entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), Toucinho fumado(1.2) und ähnliche Erzeugnisse175Wiltshire ham (1.1) und ähnliche Erzeugnisse100Rohschinken nassgepökelt (1.6) und ähnliche Erzeugnisse50Cured tongue (1.3)50Traditionelle trockengepökelte Fleischerzeugnisse (2):Dry cured bacon (2.1) und ähnliche Erzeugnisse175Dry cured ham (2.1);Jamón curado, paleta curada, lomo embuchado y cecina (2.2)100Presunto, presunto da pá und paio do lombo (2.3) und ähnliche ErzeugnisseRohschinken trockengepökelt (2.5) und ähnliche Erzeugnisse50Andere traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse (3):VysočinaSelský salámTuristickýtrvanlivýsalámPoličanHerkulesLoveckýsalámDunajská klobásaPaprikáš (3.5)und ähnliche Erzeugnisse180Rohschinkentrocken-/nassgepökelt (3.1) und ähnliche ErzeugnisseJellied veal and brisket (3.2)50Verwendete Höchstmenge (berechnet als NaNO3) mg/kgHöchstmenge (§ 2 Nr. 2) (berechnet als NaNO3) mg/kgE 251E 252Kaliumnitrat NatriumnitratNicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse150Traditionelle nassgepökelte Fleischerzeugnisse (1):Kylmäsavustettu poronlihaKallrökt renkött (1.4)300Wiltshire bacon undWiltshire ham (1.1);EntremeadaEntrecosto, chispe, orelheira ecabeça (salgados),Toucinho fumado (1.2)Rohschinken nassgepökelt (1.6)und ähnliche Erzeugnisse250Bacon, Filet de bacon (1.5); und ähnliche Erzeugnisse250 (ohne Zusatz von E 249oder E 250)Cured tongue (1.3)10Traditionelle trockengepökelte Fleischerzeugnisse (2):Dry cured bacon and Dry cured ham (2.1);Jamón curado, paleta curada, lomo embuchado y cecina (2.2)Presunto, presunto da pá und paio do lombo (2.3);Rohschinken trockengepökelt (2.5)und ähnliche Erzeugnisse250Jambon sec, jambon sel sec et autres piêces maturées séchées similaires (2.4)250 (ohne Zusatz von E 249oder E 250)Andere traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse (3):Rohwürste(Salami und Kantwurst) (3.3)300 (ohne Zusatz von E 249oder E 250)Rohschinkentrocken-/nassgepökelt (3.1)und ähnliche Erzeugnisse250Salchichón y chorizo tradicionales de larga curanción (3.4);Saucissons secs (3.6)und ähnliche Erzeugnisse250 (ohne Zusatz von E 249oder E 250)Jellied veal and brisket (3.2)10Hartkäse, halbfester Schnittkäse und Schnittkäse150 (in der Käsereimilch oder gleichwertige Menge bei Zusatz nach Entzug von Molke und Zusatz von Wasser)Käseanaloge auf MilchbasisEingelegte Heringe und Sprotten500
(1)
Fleischerzeugnisse werden in eine Pökellösung eingelegt, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(1.1)
Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen.
(1.2)
3- bis 5-tägige Tauchpökelung. Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivität.
(1.3)
Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochen.
(1.4)
Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung. Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an.
(1.5)
4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °C.
(1.6)
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(2)
Beim Trockenpökeln wird eine trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisations-/Reifezeit schließt sich an. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(2.1)
Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen.
(2.2)
Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen an.
(2.3)
10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten an.
(2.4)
Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von 1 Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten an.
(2.5)
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(3)
Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen. Die Erzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(3.1)
Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung). Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(3.2)
Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stunden lang.
(3.3)
Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7.
(3.4)
Reifedauer von mindestens 30 Tagen.
(3.5)
Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird. Fermentierte Erzeugnisse werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchert.
(3.6)
Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten. Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10 bis 12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an. Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7.Liste 2Andere KonservierungsmittelE-NummerZusatzstoffLebensmittelHöchstmenge1234E 231Orthophenylphenol)Zitrusfrüchte12 mg/kg,E 232Natriumorthophenylphenol(jeweils nur zur Oberflächenbehandlung)) berechnet als OrthophenylphenolE 234Nisin Grieß- und Tapiokapudding und ähnliche ErzeugnisseGereifter Käse und SchmelzkäseClotted creamMascarponePasteurisiertes Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei)3 mg/kg 12,5 mg/kg 10 mg/kg 10 mg/kg 6,25 mg/lE 235Natamycin(nur zur Oberflächenbehandlung)Hartkäse, Schnittkäse und halbfester Schnittkäse; getrocknete, gepökelte Würste1 mg/qdm Oberfläche (5 mm unter der Oberfläche nicht nachweisbar)E 239Hexamethylentetramin Provolone-Käse25 mg/kg, berechnet als Formaldehyd 3 000 mg/kgE 280Propionsäure)Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot E 281Natriumpropionat) E 282Calciumpropionat) E 283Kaliumpropionat)Brot mit reduziertem Energiegehalt; Vorgebackenes und abgepacktes Brot; Abgepackte Feine Backwaren (einschließlich Mehlwaren "flour confectionary") mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,65; Abgepackte rolls, buns und pitta)2 000 mg/kg Christmas pudding; Abgepacktes Brot)1 000 mg/kg Polsebrod, boller und dansk flutes, vorverpackt Käse oder Käseanaloge (nur zur Oberflächenbehandlung)2 000 mg/kg qs jeweils berechnet als PropionsäureE 284Borsäure)Störrogen (Kaviar)4 g/kg,E 285Natriumtetraborat(Borax)) berechnet als BorsäureE 1105Lysozym Gereifter KäseqsTeil DAntioxidationsmittel für bestimmte LebensmittelE-NummerZusatzstoffLebensmittelHöchstmenge (mg/kg)1234E 310PropylgallatFette und Öle für die gewerblicheHerstellung von wärmebehandeltenLebensmitteln200 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)E 311Octylgallat100 (BHT)E 312DodecylgallatBratöl und -fett, außer OliventresterölE 319Tert.-Butylhydrochinon (TBHQ)Schmalz; Fischöl; Rinder-, Geflügel- und Schaffettjeweils auf den Fettgehalt bezogenE 320Butylhydroxyanisol (BHA)KuchenmischungenKnabbererzeugnisse auf GetreidebasisMilchpulver für Verkaufsautomaten200 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)E 321Butylhydroxytoluol (BHT)Trockensuppen und -brühenSaucenTrockenfleischVerarbeitete NüsseVorgekochte Getreidekostjeweils auf den Fettgehalt bezogenWürzmittel200 (Gallate und BHA, einzeln oder in Kombination) auf den Fettgehalt bezogenTrockenkartoffeln25 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)Kaugummi Nahrungsergänzungsmittel400 (Gallate, TBHQ, BHT und BHA, einzeln oder in Kombination)Etherische Öle1 000 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)Andere Aromen als etherische Öle100 (Gallate, einzeln oder in Kombination) 200 (TBHQ, BHA, einzeln oder in Kombination)E 315E 316IsoascorbinsäureNatriumisoascorbatGepökelte Fleischerzeugnisse oderhaltbar gemachte Fleischerzeugnisse500Haltbar gemachte oder teilweise haltbar gemachte Fischerzeugnisse1 500Fisch mit roter Haut, gefroren oder tiefgefroren1 500jeweils berechnet als IsoascorbinsäureE 392Extrakt aus RosmarinPflanzenöle (ausgenommen natives Öl und Olivenöl) und Fett, sofern der Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren mehr als 15 % (Massenanteil) des Gesamtfettsäuregehalts beträgt, zur Verwendung in nicht wärmebehandelten Lebensmitteln30 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogenFischöle und Algenöl50 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogenSchmalz, Rinder-, Geflügel-, Schaf- und SchweinefettFette und Öle für die gewerbliche Herstellung von wärmebehandelten LebensmittelnBratöl und -fett, außer Olivenöl und OliventresterölKnabbererzeugnisse (Snacks auf Getreide-, Kartoffel- oder Stärkebasis)Saucen100 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogenFeine Backwaren200 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogenNahrungsergänzungsmittel400 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)TrockenkartoffelnEierzeugnisseKaugummi200 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)Milchpulver für VerkaufsautomatenWürzmittelVerarbeitete Nüsse200 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogenTrockensuppen und -brühen50 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)Trockenfleisch150 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)Fleisch- und Fischerzeugnisse, außer Trockenfleisch und getrockneter Wurst150 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogenGetrocknete Wurst100 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)Aromen1 000 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)Trockenmilch zur Herstellung von Speiseeis30 mg/kg(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)E 5864-HexylresorcinFrische, gefrorene und tiefgefrorene Krebstiere2 als Rückstand in Krebstierfleisch